Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und in Zukunft mit uns bestehenden rechtsgeschäftlichen Beziehungen hinsichtlich des Verkaufs und der Lieferung von Ware, also aller Kauf- und Werkverträge einschließlich der Beratungen und sonstigen vertraglichen Leistungen. Mit Vertragsabschluss werden diese Bedingungen Bestandteil des Vertrages und sind für die Beteiligten verbindlich. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich erneut darauf Bezug genommen wurde. Unsere Allgemeinen Lieferbedingungen gelten nur für unsere Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB, also Industrie, Handwerk, Handel, Gewerbe und Freiberufler (B2B), sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde die Nutzung der Ware im Rahmen seiner gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit.

Vertragsschluss

Der Vertrag kommt, mit Ausnahme von Bestellungen im elektronischen Geschäftsverkehr, mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Die Annahmefrist für die Bestellung von Lagerartikeln beträgt in diesen Fällen für uns 1 Woche. Für die Annahme von Bestellungen von Beschaffungsartikeln behalten wir uns eine Frist von 2 Wochen vor. Beanstandungen unserer Auftragsbestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Zugang, schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt das Geschäft als zu den von uns schriftlich bestätigten Bedingungen zustande gekommen. Für die Annahme und Ausführung von Bestellungen im elektronischen Geschäftsverkehr ist unsere elektronische Bestätigung maßgebend. Die Annahmefrist einer Bestellung beträgt in diesen Fällen für uns 2 Werktage, Beanstandungen unserer elektronischen Auftragsbestätigungen sind unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag nach Zugang auf elektronischem Wege geltend zu machen, ansonsten gilt das Geschäft als zu den von uns elektronisch bestätigten Bedingungen zustande gekommen. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen. Die Bestellungen des Kunden im elektronischen Geschäftsverkehr müssen unter Angabe der Kundennummer und der geheimen PIN-Nummer des Kunden, außerhalb des elektronischen Geschäftsverkehrs unter dem Briefkopf des Kunden und unter Angabe der Kundennummer erfolgen. Angaben hinsichtlich der Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes in unseren Prospekten, im Katalog und im Online-Shop sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Dies gilt auch für Fotos, Abbildungen. Zeichnungen oder sonstige technische Angaben. Wir behalten uns an unseren Muster, Zeichnungen und ähnlichen Informationen sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wir sind unsererseits verpflichtet, vom Kunden als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

Einzel- und Sonderanfertigungen

Bei Einzel- oder Sonderanfertigungen ist der Kunde verpflichtet, die gewünschten Maße und Ausführungsdetails schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben sind für die Anfertigung des Liefergegenstandes verbindlich. Soweit die Anfertigungen beim Kunden zu montieren sind, hat der Kunde die Voraussetzungen, wie z.B. die Gestellung von Hilfsmannschaften oder Freiräumung des Aufstellplatzes, für einen störungsfreien Ablauf dieser Arbeiten zu schaffen. Verzögert sich die Aufstellung oder entstehen Mehraufwendungen, weil der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Insbesondere bei Sonderanfertigungen von Druckerzeugnissen, Papier-, Plastik- und allgemeinen Büroartikeln hat der Kunde die Vertragsgemäßheit der gelieferten Sonderanfertigungen sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreif- oder Freigabeerklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an diese Erklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren Herstellung.

Preise und Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltung

Sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten unsere Preise ab Lager. Bei Versendung trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Besteller gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Unsere Rechnung ist sofort zur Zahlung fällig. Für Büromöbel und Büromaschinen haben Zahlungen netto binnen 8 Tagen nach Lieferung zu erfolgen. Bei Einzel- und Sonderanfertigungen sowie Schrankwandelementen ist 1/3 des Preises bereits bei Vertragsabschluss fällig; die restlichen 2/3 sind bei Anlieferung oder bei Fertigstellung der Montage oder mit Zugang der Bereitstellungsanzeige fällig. Alle übrigen Zahlungen sind innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlung innerhalb von acht Tagen nach Lieferung gewähren wir einen Skonto von 2%. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend den Eintritt und die Folgen des Zahlungsverzuges. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. In diesem Umfang ist auch ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden unser Zahlungsanspruch gefährdet wird, so können wir die Leistung verweigern, es sei denn, der Kunde erfüllt unseren Zahlungsanspruch oder leistet hierfür Sicherheit. Wir können für die Zahlung oder Sicherheitsleistung durch den Kunden eine angemessene Frist setzen, wenn wir zugleich Zug um Zug die Lieferung der Ware anbieten. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir zum Rücktritt des Vertrages berechtigt.

Lieferfristen, Versand, Gefahrübergang, Höhere Gewalt und Verzug

Soweit Lieferfristen und Termine nicht anderweitig verbindlich vereinbart sind, beträgt die gewöhnliche unverbindliche Lieferfrist ca. 7 Tage für Lagerartikel und ca. 6 Wochen für Beschaffungsartikel. Auch wenn Lieferfristen verbindlich vereinbart wurden, kommen wir ohne Mahnung des Bestellers nicht in Verzug. Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, sie sind zuvor verbindlich zugesichert worden. Die Lieferung erfolgt - soweit nicht anders vereinbart - zu den allgemein üblichen Anlieferungszeiten, geschlossen in einer Abnahmemenge ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Gesonderte Vereinbarungen bedürfen immer der Schriftform. Auf Verlangen des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Mehrkosten für eine Versendung der Ware in mehreren Teilieferungen oder ins Ausland trägt der Kunde. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der endgültigen und vollständigen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung etwa vertragsgemäß noch vom Kunden zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz in Höhe von 20% des Rechnungswertes zu verlangen, und zwar ohne Nachweis der tatsächlichen Schadenshöhe. Der Beweis eines höheren Schadens bleibt uns unbenommen. Dem Kunden ist in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist. Lieferfristen sind eingehalten, wenn die Ware von uns ab Lager fristgemäß versandbereit gehalten bzw. bei Versendung auf Wunsch des Kunden fristgemäß zum Versand gegeben wird. Soweit wir nicht ausdrücklich auch die Versendung der Ware selbst übernommen haben, stehen wir für die rechtzeitige und schnelle Beförderung nicht ein. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt haben wir nicht zu vertreten. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Aus- und Einfuhrverbote und sonstige derartige Eingriffe gleich, und zwar einerlei, ob sie bei uns oder unserem Lieferanten eintreten. Vom Eintritt des Ereignisses der höheren Gewalt, das eine bevorstehende Lieferung behindern wird, haben wir den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, kann der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung vom Vertrag zurücktreten und insofern etwa bereits von ihm geleistete Vorschusszahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet. Wir sind berechtigt, Teillieferungen auszuführen und gesondert abzurechnen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und auf seine berechtigten Interessen ausreichend Rücksicht genommen wird. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers, geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn im Einzelfall frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Im Falle des Annahmeverzugs geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall ist. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Rücknahme von Einwegverpackungen erfolgt nicht, soweit ein Duales System der Abfallbeseitigung eingerichtet wurde, an dem Hersteller bzw. Vertreiber der Ware beteiligt sind und das von den zuständigen Behörden nach § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung anerkannt worden ist. Paletten und Mehrwegverpackungen sind zu bestimmten, mit uns vereinbarten Zeiten zurückzugeben. Unbeschadet der Anwendung der Verpackungsverordnung sind einseitige Rechnungsabzüge für die Entsorgung von Verpackungsmaterial, insbesondere Transportverpackungen, nicht zulässig.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Tilgung aller uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen vor. Soweit uns das Eigentum vorbehalten ist, sind wir berechtigt, bei Zahlungsverzug den gelieferten Gegenstand heraus zu verlangen bzw. selbst zu entfernen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände ohne unsere vorherige Zustimmung in irgendeiner Weise zu verfügen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

Gewährleistung

Der Kunde hat die angelieferte Ware unverzüglich auf etwaige Fehlmengen, Transportschäden oder offensichtliche Mängel zu untersuchen und uns über etwaige Feststellungen dieser Art unverzüglich zu informieren. Beim Empfang der Ware festgestellte offensichtliche Beschädigungen oder Fehlmengen hat sich der Kunde durch den Frachtführer oder dessen Beauftragten bescheinigen zu lassen. Die Ansprüche des Kunden auf Haftung wegen Mängeln setzen voraus, dass der Kunde seinen ihm nach § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß und unverzüglich nachgekommen ist. Wir behalten uns vor, einen Mangel zunächst nach unserer Wahl vor Nacherfüllung durch Lieferung einer neuen mangelfreien Sache oder Mangelbeseitigung zu beseitigen. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind wir zur Nachbesserung oder Nachlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Kaufes (Rücktritt) oder eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Für gebrauchte Gegenstände wird keine Gewähr geleistet. Abweichungen von der Qualität und Ausführung der Ware, die durch die Beschaffenheit der Rohstoffe oder sonstige fabrikatorische Gründe bedingt sind, berechtigen zu keiner Beanstandung der Ware.

Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Datenschutz

Der Kunde wird hiermit darüber informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Sie werden ohne die ausdrückliche Einwilligung des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung genutzt. Bei Unterlagen, die im elektronischen Geschäftsverkehr zustande gekommen sind, wird der Text der Bestellung des Kunden und unsere Auftragsbestätigung von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen zugänglich gemacht.

Gerichtsstand, Rechtswahl

Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Beteiligten aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist Hamburg. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die Beziehungen zwischen den Beteiligten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.